Vermögensteilung bei Scheidung, Trennung, ...

Vermögensteilung bei Scheidung, Trennung, ...

Als gelernter aber nicht praktizierender Jurist darf ich selbstverständlich keine Rechtsberatung mit Ihnen durchführen. Als Wohnbau-Finanz-Experte habe ich aber in meiner Tätigkeit seit vielen Jahren immer wieder die Herausforderung, für meine Kundinnen und Kunden im Falle einer Trennung ihr „Wohn-Eigentum“ zu retten.

Neben den zwischenmenschlichen Herausforderungen kommen bei Trennungen häufig auch finanzielle hinzu. Um eine für alle Seiten passende Lösung herbeizuführen, gibt es auf dieses Thema spezialisierte Rechtsberaterinnen und -berater. Und wenn auch Wohn-Eigentum betroffen ist, so bringe ich gerne meine jahrzehntelange Erfahrung als Finanzierungsexperte ein.

 

Immer wieder erlebe ich, dass ein häufig über Kredit finanziertes Wohnobjekt veräußert werden muss, weil eine Person allein sich nach der Trennung die Erhaltung nicht leisten kann. Es kann durch Zeitdruck zu einem „Notverkauf“ kommen und dabei wird nur selten der bestmögliche Verkaufserlös erzielt.

 

Bis dahin kann es durch Zahlungsschwierigkeiten und damit einhergehenden Mahnungen und Exekutionsführungen zu Negativeinträgen in Kreditevidenzstellen kommen, was die persönliche Bonität für viele Jahre verschlechtern kann. Und dann könnte auch der Fall eintreten, dass der Verkaufserlös der Immobilie nicht einmal die gesamten Bank-Schulden abdeckt.

 

In meinen vielen Jahren als Wohnbau-Finanz-Experte konnte ich schon einigen Familien dabei behilflich sein, die „eigenen vier Wände“ bei einer Trennung für sich zu erhalten, in dem wir ein neues, maßgeschneidertes Finanzierungskonzept gemeinsam erarbeitet und umgesetzt haben.

 

Unter anderem konnten von mir folgende Erfolge für Kundinnen und Kunden erzielt werden:

- Verlängerung der Kreditlaufzeit

- Stundung der Rückzahlungsraten für ein paar Monate

- bessere Konditionen (niedrigere Zinsen)

- daraus resultierende günstigere und somit leistbarere Rückzahlungsrate

- das Wohnobjekt wird auf eine Person übertragen und die andere bekommt eine Ausgleichszahlung für die Übertragung ihrer Eigentumsanteile

- nur noch eine Person als Kreditnehmerin / Kreditnehmer

- Maßgeschneiderte den persönlichen Bedürfnissen angepasste „marktaktuelle“ Finanzierungsstruktur

- Schulden werden neu strukturiert - Schaffung von LEISTBAREM EIGENTUM

 

Ich lade Sie dazu ein, mich RECHTZEITIG für ein unverbindliches Erstgespräch zu kontaktieren, um mit Ihnen gemeinsam alle Möglichkeiten und Varianten zu prüfen und Ihre finanziellen Herausforderungen bestmöglich zu lösen.

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