ESG
ESG steht für
Environment
Social
Governance
Der europäische Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem sieht vor, dass die europäische Finanzindustrie bei der Konzeption und dem Vertrieb von Finanzprodukten ökologische (Environment), soziale (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführungs- (Governance) Kriterien zu berücksichtigen hat (sogenannte ESG-Kriterien). Anlegerinnen und Anleger erhalten dadurch die Möglichkeit, nachhaltige Geldanlagen zu tätigen, indem ihnen transparent dargelegt wird, wie sich veranlagte Gelder auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirken.
Um einen einheitlichen Standard zu schaffen, was als "nachhaltige Geldanlage" gilt, hat der Europäische Gesetzgeber die "Offenlegungs-Verordnung" und die "Taxonomie- Verordnung" erlassen. Die Offenlegungs-Verordnung definiert nachhaltige Investitionen im Allgemeinen, während die Taxonomie-Verordnung die Offenlegungs-Verordnung bezüglich "ökologisch nachhaltige Investitionen" konkretisiert.
Im folgenden Informationsblatt erhalten Sie Informationen zu den unterschiedlichen, rechtlichen Bedeutungen der Nachhaltigkeit, inwiefern Sie Nachhaltigkeitskriterien bei Ihrer Investition berücksichtigen können und woran Sie erkennen können, in welchen Ausmaß Ihre Investition nachhaltig ist.
Ich unterstütze Sie sehr gerne bei der Auswahl "nachhaltiger Investitionsmöglichkeiten".